Braukulturland Franken
... wo Hopfen und Malz noch nicht verloren sind
Änderungsdatum Heute
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt
(Fränkisches Sprichwort)

Hauf-Bräu OHG, Gemeinde Dentlein am Forst, Landkreis Ansbach, Regierungsbezirk Mittelfranken, Freistaat Bayern, Deutschland
Die kleine mittelfränkische Gemeinde Dentlein am Forst mit ca. 2.600 Einwohnern, im Landkreis Ansbach gelegen, kann auf eine lange Brautradition bis in das Jahr 1680 zurückblicken. Im Jahre 1826 übernahm die Brauerfamilie Hauf die Verantwortung für das örtliche Brauwesen und braut bis heute, inzwischen in der fünften Generation, einen edlen Gerstensaft. Die jährliche Produktion von ca. 10.000 hl Bier wird »um den Schornstein herum, wie man in Franken sagt, an die einheimische Bevölkerung verkauft. Das Ziel der Marktingstrategie ist es also nicht, die Bierprodukte deutschlandweit zu vermarkten oder in andere europäische Länder zu exportieren. Eines Tages überlegte sich die kleine Landbrauerei, die bis dahin ihr Bier nur unter dem Namen »Hauf-Bier« vertrieb, eine neue Bezeichnung für ihre Produkte, die auch die Verbundenheit mit dem Heimatort zum Ausdruck bringen sollte. Da die Brauerei in ihrem Markenzeichen (neudeutsch: Logo) schon immer eine stilisierte Tanne führte, die das große zusammenhängende Waldgebiet (Forst) symbolisieren soll, das die Gemeinde Dentlein umschließt, war der neue Markenname »Dentleiner Forst-Bier« schnell gefunden. Diese neue Bezeichnung wurde bei den mittelfränkischen Biergenießern sehr schnell zu einem prominenten Qualitätsbegriff. Als das Internet geschaffen wurde und damit eine neuartige Kommunikations- und Informationsplattform zur Verfügung stand, entschloss sich auch die Brauerei Hauf eine Webseite für ihre Biere zu gestalten und diese ins Netz zu stellen. Die kleine mittelfränkische Landbrauerei ahnte damals jedoch nicht, dass sie damit die Grundlage für künftigen Ärger mit einem großen europäischen Mitbewerber geschaffen hatte.


       
Bierfilze der Brauerei Hauf in Dentlein am Forst - in der Mitte (rot umrandet) »der Stein des Anstosses«

Birra Forst S.p.A, Località di Forst, Comune di Lagundo, Regione di Merano, Provincia Autonoma di Bolzano, Alto Adige, Italia
Brauerei Forst AG, Ortsteil Forst, Gemeinde Algund, Region Meraner Land, Autonome Provinz Bozen, Südtirol, Italien

Drei Jahre bevor die Famile Hauf in Dentlein am Forst mit dem Brauen begann, beschlossen im Jahre 1857 im fernen Südtirol zwei Unternehmer aus Meran eine Brauerei zu gründen. Die Standortwahl fiel auf das Örtchen Forst (heute Ortsteil der Gemeinde Algund/Lagundo) in der Nähe von Meran/Merano,
"weil dort hervorragendes Wasser sprudelte, und die Möglichkeit bestand, im Winter auf natürliche Art Eis zu konservieren,
das im Sommer zur Kühlung der Keller verwendet werden konnte"
,
wie in den historischen Aufzeichnungen der Brauerei nachzulesen ist. Die neugegründete Brauerei und das Bier wurden nach dem Standort benannt - Brauerei Forst und »Forst-Bier«. Mit der Übernahme der Brauerei durch Baron Josef Fuchs im Jahre 1863 nahm die Eigentümerdynastie ihren Anfang, deren vierte Generation bis heute das »Forst-Bier« braut. Mit einem jährlichen Ausstoß von 700.000 hl Bier, das allerdings nicht nach dem »Deutschen Reinheitsgebot« gebraut wird, nimmt die Brauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. einen bedeutenden Stellenwert auf dem italienischen Biermarkt ein. In Südtirol/Alto Adige hält die Brauerei quasi das Biermonopol, wird jedoch wegen ihrer auffallend aggressiven Vermarktungsstrategien massiv kritisiert. Das unglaubliche Verhalten der Industriebrauerei gegenüber der kleinen mittelfränkischen Landbrauerei Hauf scheint sich da nahtlos anzuschließen.

Marken Schutz

Die italienische Großbrauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. beauftragte Cyberspace-Detektive, das Internet zu durchforsten, ob es im gemeinsamen Europäischen Haus noch einen anderen Bewohner gibt, der ein »Forst-Bier« braut. Auf der Webseite der kleinen deutschen Landbrauerei Hauf in Dentlein am Forst wurde man schließlich fündig. Unter Berufung auf EU-Recht und dem angeblichen Schutz der Wortmarke »Forst-Bier« forderte die italienische Industriebrauerei die deutsche Landbrauerei Hauf auf, unverzüglich ihre Internetpräsenz vom Netz zu nehmen und den Markennamen ihres Bieres zu ändern.
Da sich ein fränkischer Brauer jedoch nicht so schnell »ins Bockshorn jagen« lässt, wehrte sich die Brauerei Hauf gegen dieses Ansinnen und beauftragte einen Rechtsanwalt zur Wahrung ihrer Interessen. Als sich jedoch die aufgelaufenen Anwaltskosten bereits in die Nähe eines fünfstelligen Euro-Betrages bewegten und der Rechtsbeistand seinem Mandaten nur eine Chance von 50:50 bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Brauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. in Aussicht stellen konnte, musste sich die mittelfränkische Brauerei geschlagen geben. Auch ein persönliches Gespräch des mittelfränkischen Brauereibesitzers, der dazu eigens nach Südtirol reiste, mit einem Vertreter der italienischen Brauerei, bei dem der Brauer aus Mittelfranken darauf hinwies, dass sich der Begriff »Forst« [=Waldgebiet] im Namen der fränkischen Biermarke vom Namen seiner Heimatgemeinde ableite und das Bier nur an die lokale einheimische Bevölkerung verkauft wird, konnte die Südtiroler Großbrauerei nicht dazu bringen, von ihrer Forderung Abstand zu nehmen. Da die Biere beider Brauereien den Namen des Standortes der Braustätte widerspiegeln (Dentlein am Forst/Algund OT Forst) ist es eine südtirolerische Unverschämtheit zu fordern, dass die deutsche Landbrauerei darauf verzichten soll.
Die Brauerei Hauf nahm darauf ihre Internetseite vom Netz und vereinbarte mit dem Südtiroler Brauer-»Kollegen« den strittigen Begriff für ihre fränkischen Bierprodukte nicht weiter zu verwenden. Für die Brauerei Hauf entstanden nun zusätzlich zu den Anwaltskosten erhebliche Mehrausgaben für die Änderung des Markennamens. Unverständlich ist, warum die Brauerei Hauf für die berechtigte Weigerung ihren Markennamen »Forst-Bier« zu ändern, vom Bayerischen- oder Deutschen Brauer-Bund keine Unterstützung erhielt. Diese Verbände sollten eigentlich in der Lage sein, kleine deutsche Brauereien gegen aggressives Verhalten ausländischer Großbrauereien zu schützen. Auch das Landratsamt in Ansbach, welches sicher der Brauerei eine Hilfestellung gegen die abwegige Klage hätte geben können, blieb untätig.
Die starre Haltung der Brauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. ist um so unverständlicher, weil eine Verwechslung der »Forst-Biere« weder in Deutschland noch in Italien möglich ist. Die deutsche Brauerei Hauf exportiert kein Bier nach Italien/Südtirol und das Bier der italienischen Großbrauerei ist deutschen Biertrinkern höchstens von einem Aufenthalt in Südtirol her ein Begriff - verkauft und getrunken wird dieses Bier in Deutschland nicht. Und sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Zufall eintreten, dass ein deutscher oder italienischer Biertrinker das Landbier der Brauerei Hauf mit dem Industriebier der Brauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. verwechseln sollte, kann es nur zum Vorteil des Südtiroler Brauhauses sein - wobei der Umkehrschluss nicht unbedingt zutrifft.
Tatsache ist, dass die Brauerei Forst AG/Birra Forst S.p.A. den Begriff »Forst(-Bier)«, für den sie Markenschutz in Anspruch nimmt, weder auf ihren Webseiten im Internet, noch auf Werbeplakaten, Flaschenetiketten, usw., als geschützte Wortmarke gekennzeichnet hat. International ist es üblich, geschützte Marken mit den Zeichen ® oder als »Registered Trademark/Geschützte Handelsmarke/Eingetragenes Warenzeichen« zu kennzeichnen. Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass für die Wortmarke »Forst-Bier« kein EU-Markenschutz eingetragen ist. Zum Vergleich wurde auch eine positive Recherche nach der geschützten Wortmarke »Vollmondbier®« durchgeführt. Diesen Begriff hat sich eine Gruppe süddeutscher Brauereien, die in Vollmondnächten ein spezielles Bier brauen, national und international schützen lassen.

Nun - was können wir Bierliebhaber in dieser unglaublichen Angelegenheit aktiv tun? Bei unserem nächsten Aufenthalt in Mittelfranken trinken wir eine »Solidaritäts-Maß« des Hauf-Bieres aus Dentlein am Forst. Und sollten wir während unserer Geschäfts- oder Urlaubsreisen ins Weinland Italien Lust auf ein Bier verspüren, gibt es neben den Bieren der Birra Forst S.p.A ein ausreichendes Angebot an Bieren von anderen italienischen Brauereien, mit denen wir unseren Durst löschen können - alles klar?!?

                       

Kronenkorken der bekanntesten italienischen Brauereien
Empfehlenswert sind besonders die Biere kleiner Brauereien in Südtirol/Alto Adige wie Pustertaler Freiheit in Niederdorf/Villabassa, Rienzbräu in Bruneck/Brunico oder die Wirtshausbrauerei Hopfen & Co in Bozen/Bolzano. Und dann gibt es auch noch die Bierspezialitäten der jungen Bergner Bräu in Eppan/Appiano an der Südtiroler Weinstrasse.

In diesem Sinne ...

Herzliche Grüße aus Franken

Ihr CSS Webmaster

           
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